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Studentische Hilfskraft (Elektronik)

Bei der Laser nanoFab GmbH ist eine Stelle als studentische Hilfskraft (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit unterstützen Sie uns bei Entwicklung, Aufbau und Anwendung elektronischer Schaltungen.

  • Student/in der Elektrotechnik oder einer naturwissenschaftlich-technischen Fachrichtung
  • Interesse und Erfahrung mit elektronischen Schaltungen, Mikrocontrollern oder Messtechnik
  • Selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten, soziale Kompetenz, Flexibilität
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse

Ihre Aufgaben

  • Entwicklung und Aufbau unterschiedlichster Kleinschaltungen, meist im Zusammenhang mit optoelektronischen Baugruppen
  • Einrichtung von Testständen, Durchführung von Messungen

Umfang

Nach Absprache, im Rahmen eines Mini-Jobs, flexible Zeiteinteilung.

Die Stelle ist zunächst auf 6 Monate befristet. Bei guter Arbeitsleistung wird eine Verlängerung darüber hinaus angestrebt.

Bitte übermitteln Sie eine vollständige Kurzbewerbung (kurzes Anschreiben, chronologischer Lebenslauf, aktueller Notenspiegel im Studium, Arbeitszeugnisse bisheriger beruflicher Erfahrungen/ Praktika) ausschließlich an:

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Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Laser nanoFab GmbH legt Wert auf eine geschlechtsunabhängige berufliche Gleichstellung.

Datenschutzhinweis:

Die Laser nanoFab GmbH erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten der Bewerber/innen zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Schließt die Laser nanoFab GmbH einen Anstellungsvertrag, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, es sei denn, einer Löschung stehen sonstige berechtigte Interessen der Laser nanoFab GmbH entgegen. Ein sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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